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JWRC2020
Anmeldedatum: 26.06.2018 Beiträge: 71
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Verfasst am: 5. Juli 2024, 13:31h Titel: Kommission: Viel Neues - und: Re-Start-Möglichkeit! |
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Hallo,
ich bin etwas ungeduldig und nachdem ich auf Facebook nach 3 Stunden keine Antwort, jedoch aber Zustimmung erhalten habe, probiere ich es hier.
War die Wahl zu den Fahrervertretern öffentlich?
Wie wurde man darüber informiert?
Wer stand zur Wahl?
Wie konnte man jemanden nominieren?
Wie konnte man abstimmen?
Ist das Thema eine Hol-Schuld?
vielen Dank für eure Kommentare dazu,
liebe Grüße, Gue |
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JWRC2020
Anmeldedatum: 26.06.2018 Beiträge: 71
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Verfasst am: 5. Juli 2024, 21:54h Titel: Antwort erhalten |
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Danke, ich habe meine Antworten eben per Telefon erhalten. |
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Peter Klein
Anmeldedatum: 14.01.2020 Beiträge: 335
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Verfasst am: 6. Juli 2024, 8:31h Titel: Re: Antwort erhalten |
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[quote="JWRC2020"]Danke, ich habe meine Antworten eben per Telefon erhalten.[/quote]
Die hätte ich auch gerne gewusst ! |
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JWRC2020
Anmeldedatum: 26.06.2018 Beiträge: 71
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Verfasst am: 6. Juli 2024, 11:41h Titel: Regularium zur Wahl |
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Hier ist das Regularium zur Bestimmung der Vertreter. Ich versuche es objektiv zusammenzufassen.
https://austria-motorsport.at/jart/prj3/amf/data/uploads/dokumente/Bestimmungen_Fahrervertreterwahl_Stand_2022.pdf
Die wichtigsten Eckpunkte:
1. die AMF kann eine Wahl ausrichten (keine Mussbestimmung)
2. die Fahrervertreter werden für 2 Jahre gewählt. Aktuell 2024, 2025.
3. für aktives und passives Wahlrecht gilt:
(ausgenommen sind die aktiven Fahrervertreter, die sind autom. wahlberechtigt)
- man muss im Vorjahr (hier 2023) eine Lizenz besitzen
- man muss in der Endwertung von AMF-Bewerben aufscheinen
4. wenn Punkt 3. zutrifft, dann wird dieser Lizenzhalter von der AMF aktiv angeschrieben
Umkehrschluss:
- nur eine Lizenz zu besitzen, reicht nicht aus
- nur ausländische Bewerbe oder Klubveranstaltungen (ARC, AARC,...) zu fahren, reicht nicht aus.
Hoffe, das hilft, mir schon.
GrueGue |
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GP Racing
Anmeldedatum: 13.09.2010 Beiträge: 792
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Verfasst am: 6. Juli 2024, 12:42h Titel: |
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@ Gue gerne!
Mich würde interessieren wie das System der Wahlnominierung, bzw. das Lukrieren von potentiellen zu wählenden Fahrervertreter/innen funktioniert!
Einige Tage nach dem sich der Rallyekommissionsvorsitzende im Jänner "mit Helmut Schöpf und mir nicht mehr ärgern wollte", rief mich der ORM Promotor an ob ich mich nicht zur Wahl als historischer Fahrervertreter aufstellen lassen wolle...
Ich erklärte ihm, dass das alleine schon rechtlich nicht möglich ist, da ich seit 2019 an keiner ORM Rallye teilgenommen hatte!
Nun gibt es ja zwei Rallyevertreter welche ich überaus schätze, just nach der PR Aussendung wurde ich gefragt wann denn diese Wahl war und wer denn aller wahlberechtigt gewesen ist!
Gue hat das schon richtig zusammengefasst, ich finde wir haben zwei sehr erfahrene Vertreter bekommen, allerdings würde ich gerne wissen wie das System funktionierte, ich kenne einige 1. und 2. Fahrer/innen welche 2023 in der ORM gepunktet haben aber kein E-Mail zwecks Kandidatur bekommen haben, gibt es da noch mehr?
LG Georg Gschwandner
Obmann MCL 68 |
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JWRC2020
Anmeldedatum: 26.06.2018 Beiträge: 71
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Verfasst am: 6. Juli 2024, 12:57h Titel: |
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GP Racing hat Folgendes geschrieben: |
Mich würde interessieren wie das System der Wahlnominierung, bzw. das Lukrieren von potentiellen zu wählenden Fahrervertreter/innen funktioniert!
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Es werden alle aktiv angeschrieben, so steht es geschrieben. Jeder wird angeschrieben und kann sich selbst als Kandidat aufstellen. Es gibt scheinbar kein Vorschlagsrecht.
GP Racing hat Folgendes geschrieben: |
Ich erklärte ihm, dass das alleine schon rechtlich nicht möglich ist, da ich seit 2019 an keiner ORM Rallye teilgenommen hatte!
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das hängt vielleicht mit der Kann-Bestimmung zusammen. Sie AMF muss keine Wahl abhalten. Möglicherweise kann sie selbst einfach einen benennen.
GP Racing hat Folgendes geschrieben: |
... ich kenne einige 1. und 2. Fahrer/innen welche 2023 in der ORM gepunktet haben aber kein E-Mail zwecks Kandidatur bekommen haben, gibt es da noch mehr?
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das ist interessant. Als Betroffener würde ich die AMF anschreiben und um Stellungnahme bitten, warum ich vom Wahlrecht nicht Gebrauch machen durfte. |
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JWRC2020
Anmeldedatum: 26.06.2018 Beiträge: 71
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Verfasst am: 6. Juli 2024, 18:09h Titel: Update |
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Die Wahl war nun 2024.
D.h.,
1)
man muss 2023 nicht nur an einer AMF Veranstaltung teilgenommen, sondern auch ins Ziel gekommen sein, und somit in einer offiziellen Endergebnisliste aufscheinen.
https://austria-motorsport.at/wertung/aktuell
2)
im Jahr der Wahl 2024 - genauer zum Zeitpunkt der Wahl - muss man Lizenzbesitzer sein.
Jetzt stellt sich nur mehr die Frage: wo wird das ausgehängt, sodass man rechtzeitig die Lizenz lösen kann. |
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